Compliance-Verstoß melden

Klaeser sieht die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sowie getroffener Vereinbarungen als wesentlichen Bestandteil der Unternehmenskultur. Wir 

  • erfüllen die rechtlichen Anforderungen, 
  • schützen uns selbst und unsere Beschäftigten vor Strafen und Haftungsrisiken,
  • verbessern unsere Attraktivität gegenüber Geschäftskunden, Partnern, Investoren, Banken und Beschäftigten,
  • schützen unser Ansehen vor Skandalen,
  • erkennen Risiken früher und
  • können so früh und proaktiv gegen Verstöße vorgehen.

Sie können gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) alle Verstöße melden, die von Mitarbeitern unseres Unternehmens im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden. Verstöße können alle Gesetzesverletzungen oder Verletzungen interner Vorschriften sein.

Definition von Verstößen gem. § 2 HinSchG

Über den Anwendungsbereich des HinSchG hinaus kann auch die Nichteinhaltung der 10 Prinzipien des UN Global Compact gemeldet werden.

Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln. 

Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.

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